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Wir haben Pauschalen für Halb- und Ganztagesführungen. Hinzu kommen noch die Kosten für Zusatzmodule. Für Schüler und besondere Menschen gibt es einen Sondertarif.

Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.


Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Die Teilnehmer haben sich an die Anweisungen des Natur- und Landschaftsführers zu halten und angemessenes Schuhwerk und Kleidung mitzuführen. Sie sind verpflichtet, keine Schäden und Störungen in der Natur und bei der Veranstaltung zu verursachen. Dies kann zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen.Eine Rückerstattung des Preises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Bezahlung des in der Angebots- und Leistungsbeschreibung genannten Preises am Leistungstag und vor Beginn der Führung direkt an den Natur- und Landschaftsführer. Gruppenführungen sind nach Erhalt der Buchungsbestätigung per Überweisung vorab zu bezahlen. Eventuelle Kosten für Eintrittsgelder, Busfahrten, Bahn, Burgführungen, Verpflegung, etc., sind nicht Bestandteil des Preises und werden sofern nicht vereinbart vom Teilnehmer direkt vor Ort bezahlt. Auf solche zusätzlich anfallende Kosten wird nach Möglichkeit in der Ausschreibung bereits hingewiesen.

Die Teilnehmer haben ein Rücktrittsrecht bis 14 Tage vor Termin; bei Nichteinhaltung wird eine Ausfallgebühr von 50 % des Führungspreises  erhoben. Bei nichterscheinen oder Stornierung am Tag der Veranstaltung ist der volle Betrag zu entrichten.

Eine Stornierung durch den Veranstalter ist nur durch nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl(gem. angebostbeschreibung), höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse.

Bei Verspätungen sind die Teilnehmer verpflichtet sich telefonisch beim Natur- und Landschaftsführer zu melden. Dazu wird bei jeder Ausschreibung eine Telefonnummer bereitgestellt. Die Wartezeit für Verspätete beträgt maximal 30 Minuten.

Wir sind Mitglied beim Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e. V. und somit Haftpflichtversichert.Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht und gewissenhaften Planung und Ausführung der Veranstaltung. Ausgeschlossen sind Unachtsamkeit im Straßenverkehr, grob- fahrlässiges Verhalten, Nichteinhaltung der Anweisunge des Natur- und Landschaftsführers. Minderjährige können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder aufsichtspflichtigen Lehrers teilnehmen.

Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass die Buchungsdaten der Personen weiterhin vom Veranstalter zur Kundenbetreuung gespeichert bleiben. Diese Daten werden nicht(Datenschutzgesetz) an Dritte weitergegeben.

Bild- und Tonaufnahmen, die den charkter einer dokumentation haben, müssen vom Natur- und Landschaftführer genehmigt werden.